11. Restschuldbefreiung im Insolvenzrecht

FDP.Die Liberalen fordert eine Restschuldbefreiung unter restriktiven Voraussetzungen im Insolvenzrecht. Gestattet das Gesetz nach einem Scheitern der unternehmerischen Tätigkeit einen Neuanfang, werden Unternehmer stärker als heute zum Weitermachen ermutigt. Allerdings birgt die Einführung einer Restschuldbefreiung auch erhebliche Gefahren. Sie kann die allgemeine Schuldenmoral senken. Kredite könnten seltener oder nur unter schlechteren Bedingungen gewährt werden. Daher ist eine Restschuldbefreiung von restriktiven Voraussetzungen abhängig zu machen.

9 Kommentare

  1. 1

    Es droht eine staatlich verordnete Verteuerung des Risikokapitals…

  2. 2

    Da koennte Markus Sauer recht haben

  3. 3

    Lieber Markus, das kann ich nicht verstehen, was du da meinst. Bitte erkläre das etwas

  4. 4

    Il ne devrait pas y avoir de libération de solde, mais une diminution de la charge des dettes. L’entrepreneur prends le risque et assume, mais on peut éviter qu’un échec le coule pour 20 ans.

  5. Christian Bütikofer
    Mittwoch, 19. August 2009 11:22
    5

    Schuldensanierungen werden heute vor allem durch Steuerbehörden erschwert, die auf Geheiss des Parlaments, des Gesetzgebers, bei Sanierungen nicht mehr mitmachen dürfen. Die Gläubiger sind meistens sehr froh, wenn sie noch etwas erhalten. Problematisch ist oft auch die Situation von AHV und MwSt, da sie gesetzlich sehr wenig Spielraum für Sanierungen haben.

    Besser als eine generelle Absolution schiene mir, die konkreten Hemmschuhe bei Schuldensanierungen anzupacken. Ist halt nicht so plakativ und werbewirksam, aber vermutlich lohnender.

  6. 6

    Im Gegenzug müsste aber dringend ein zentrales Schuldenregister aufgebaut werden. Denn im Moment herrscht bei den Betreibungsämtern ein Chaos und clevere Schulnder verteilen ihre Schulden auf drei, vier und mehr Register, wovon immer eines schuldenfrei belassen wird (möglich durch angeblichen Wegzug ins Ausland und Zuzug in neue Gemeinde und Betreibungsort an der Arbeitsstätte etc.).

  7. 7

    Im Gegenzug müsste aber dringend ein zentrales Schuldenregister aufgebaut werden. Denn im Moment herrscht bei den Betreibungsämtern ein Chaos und clevere Schuldner verteilen ihre Schulden auf drei, vier und mehr Register, wovon immer eines schuldenfrei belassen wird (möglich durch angeblichen Wegzug ins Ausland und Zuzug in neue Gemeinde und Betreibungsort an der Arbeitsstätte etc.).

  8. 8

    Die zusätzlichen 40′000 AP sollten ja nicht von Konkurs zu Konkurs, sondern dauerhaft stabil vorhanden sein, oder?

  9. 9

    Die Forderung der Befreiung ist gründlich
    zu prüfen. Eine restritkvie Voraussetzung sollte sein, dass der Schuldner einen
    erhehblichen Teil der Schudl beglichen hat.

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